Erklärung zur Barrierefreiheit

Geltungsbereich

Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration der Stadt Bielefeld ist bemüht, diese Website im Einklang mit dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung gilt für die Website unter www.integrationsrat-bielefeld.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit der BITV 2.0 beziehungsweise der Norm EN 301 549 weitgehend vereinbar. Die im Folgenden genannten Inhalte sind aus den angegebenen Gründen noch nicht vollständig barrierefrei.

Nicht barrierefreie Inhalte

  • Dokumente zu den Sitzungen: Die Tagesordnungen, Beschlussvorlagen und Anlagen liegen als PDF-Dateien vor. Sie stammen aus der Ratsinformation der Stadt Bielefeld und sind überwiegend nicht barrierefrei aufbereitet. Die wesentlichen Angaben jeder Sitzung — Datum, Uhrzeit, Ort, Gremium und die vollständige Tagesordnung — stehen zusätzlich als Text direkt auf der jeweiligen Sitzungsseite zur Verfügung.
  • Abbildungen aus der Rückblick-Präsentation: Einige Folien sind Veranstaltungsplakate, bei denen der Text Teil der Grafik ist. Für diese Folien wurden Überschriften und ausführliche Bildbeschreibungen ergänzt, sodass der Inhalt auch mit einem Screenreader erfasst werden kann.
  • Fremde Inhalte: Für verlinkte Angebote anderer Anbieter — etwa das Serviceportal der Stadt Bielefeld — ist der jeweilige Anbieter verantwortlich.

Umgesetzte Maßnahmen

  • Durchgängig semantisches HTML mit Bereichen für Kopf, Navigation, Inhalt und Fuß
  • Sprungmarke „Zum Inhalt springen“ am Anfang jeder Seite
  • Vollständige Bedienbarkeit mit der Tastatur, sichtbare Fokusmarkierung
  • Farbkontraste von mindestens 4,5:1 für Fließtext
  • Alternativtexte für alle informationstragenden Abbildungen
  • Bedienelemente mit einer Mindestgröße von 44 × 44 Pixeln
  • Verzicht auf Bewegung bei aktivierter Systemeinstellung „Bewegung reduzieren“
  • Nutzbarkeit bis zu einer Bildschirmbreite von 320 Pixeln ohne horizontales Scrollen
  • Sprachauszeichnung lang="de" auf allen Seiten

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 3. August 2026 im Rahmen des Relaunchs der Website erstellt. Grundlage war eine Selbstbewertung: Alle Seitentypen wurden auf Bildschirmbreiten von 320 bis 1920 Pixeln, mit der Tastatur und mit automatisierten Prüfwerkzeugen auf Farbkontraste, Überschriftenstruktur, Alternativtexte und Bedienbarkeit untersucht.

Die Erklärung wird bei wesentlichen Änderungen an der Website, mindestens jedoch jährlich, überprüft und fortgeschrieben.

Barrieren melden — Rückmeldung geben

Sie haben eine Barriere entdeckt oder benötigen Informationen aus dieser Website in einer zugänglichen Form? Teilen Sie uns das bitte mit. Wir antworten so schnell wie möglich.

Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration der Stadt Bielefeld
Niederwall 23
33602 Bielefeld
Telefon: +49 521 51-3471
E-Mail: cihadk37@gmail.com

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrer Rückmeldung keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Diese vermittelt in einem Schlichtungsverfahren zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen. Das Verfahren ist kostenlos, ein Rechtsbeistand ist nicht erforderlich.

Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen
bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen
Fürstenwall 25, 40219 Düsseldorf
www.ombudsstelle-barrierefreie-it.nrw.de